Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e. V. (SSV)
Allein zuchtbuchführender Verein für alle vier Sennenhund-Rassen in Deutschland

Projekt "Epilepsie" beim Großen Schweizer Sennenhund

In Zusammenarbeit des SSV mit Herrn Prof. Dr. Distl (Tierärztliche Hochschule Hannover) läuft seit 2014 die Durchführung eines Projekts zur Untersuchung der genomischen Situation hinsichtlich der Epilepsie beim Großen Schweizer Sennenhund. Trotz der bestehenden Blutbank an der Tierhochschule Hannover dauerte es noch circa 3 Jahre, bis ausreichend Blut – vor allem von an Epilepsie erkrankten Tieren – vorhanden war, um erste Genom-Untersuchungen starten zu können.

Zurzeit liegen noch keine validierten Forschungsergebnisse vor.

Arbeit des Projektleiters:

  • Zusammenarbeit/Austausch mit Herrn Prof. Dr. Distl bezüglich des Projekts
  • Einholen aller verfügbaren Informationen bei Epi-Fällen (z. B. tierärztliche Befunde) und Klärung der Umstände der Episoden (u. a. Alter bei Beginn, Verlauf, Dauer, Häufigkeit der Anfälle, sonstige Krankheiten/Medikamente)
  • Hinweise für die Besitzer (u. a. zur weiterführenden Diagnostik, zum Verhalten bei Krampfanfällen, Information über ECVN-Neurologen in Deutschland – Liste bei mir erhältlich)
  • „Nachsorge“ >> wie sich die einzelnen Epilepsie-Fälle entwickeln

Prozess bei Bekanntwerden neurologischer Auffälligkeiten beim GS

Bekanntwerden neurologischer Auffälligkeiten – Mitteilung in der Regel durch den Besitzer oder den Züchter an Zuchtverantwortliche

  • Abfrage zum Anfallsgeschehen mittels standardisierten Fragebogens beim Besitzer des betroffenen Tieres durch Projektleiter
  • Schriftliche Bestätigung mittels unterschriebenen Fragebogens; Übermittlung aller verfügbaren tierärztlichen Untersuchungsergebnisse an den Projektleiter
  • Sichtung der Unterlagen sowie Erstellung eines Gutachtens durch Frau Professor Dr. Tipold (Tierhochschule Hannover)
  • Je nach Ergebnis des Gutachtens: Eintrag des Hundes mit dem Merkmal „Epilepsie“ ins Dogbase/kein Eintrag

Zurzeit gültige Zuchtpläne zur Epilepsie beim GS

Beschluss der Mitgliederversammlung September 2019

->Befristete Zuchtprogramme

1.5. Zuchtprogramm Epilepsie Große Schweizer (GS)

Die in § 8 Abs. 5 Nr. 5 der SSV-Ausführungsbestimmungen zur Zuchtplanung gemäß § 12 der Zuchtordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epilepsie beim GS haben zu teilweise gegenläufigen Effekten geführt. Um diese Effekte zu beseitigen und damit die Auftrittshäufigkeit der Epilepsie weiter zu verringern, soll zunächst zeitlich befristet bis zum Jahr 2021über die nachfolgenden Maßnahmen versucht werden u.a. eine Steigerung der Transparenz in Bezug auf dieses Merkmal herbei zu führen, Risikoverpaarungen (d.h. Verpaarungen mit einer Epilepsiewahrscheinlichkeit von mehr als 3%) zu vermeiden sowie mehr Daten für das Epilepsieprojekt zu erhalten:

  1. Der für das Merkmal Epilepsie bisher festgesetzte Grenzwert der Wahrscheinlichkeit für das Auftreten epileptischer Welpen auf unter 3 % wird für die Dauer des Zuchtprogramms ausgesetzt. Die Zuchtwerte für Epilepsie werden weiterhin aktuell berechnet und in Dogbase veröffentlicht. Bei Verpaarungen mit einer Epilepsiewahrscheinlichkeit von mehr als 6% ist von jedem Welpen vor der Wurfabnahme eine Blutprobe zu entnehmen und gemeinsamen mit den Adressen der Käufer nachweislich dem SSV (Epilepsieprojekt) zur Verfügung zu stellen.
  2. Ein Hund wird in Dogbase mit „Epilepsie“ gekennzeichnet, wenn ein vom SSV beauftragtes Gutachten mit der Aussage „Verdacht auf Epilepsie“ oder „begründeter Verdacht auf Epilepsie“ vorliegt. Entsprechendes gilt, wenn der Besitzer oder der Züchter eines Hundes einen „Verdacht auf Epilepsie“ für diesen Hund meldet und nicht damit zu rechnen ist, dass noch weitere Untersuchungen erfolgen oder Informationen bekannt werden. Die Kennzeichnung mit „Epilepsie“ wird erst dann aufgehoben, wenn nachgewiesen ist, dass keine idiopathische Epilepsie vorliegt.
  3. Der mit der Kennzeichnung „Epilepsie“ versehene Hund wird von der Zucht ausgeschlossen. Die Elterntiere und Nachkommen dieses Hundes können weiter in der Zucht verwendet oder zur Zucht zugelassen werden. Bei den Elterntieren wird jedoch in Dogbase kenntlich gemacht, dass Nachkommen mit der Kennzeichnung „Epilepsie“ vorliegen. Diese Eintragung wird im Stammblatt unter Diagnosen aufgeführt.
  4. Um die Transparenz hinsichtlich des Merkmals weiter zu erhöhen und mögliche Risiken bei Paarungsplanungen frühzeitig zu erkennen, soll ab 1. Juli 2016 für alle GS jährlich eine Lebendmeldung abgegeben werden, mit der Bestätigung, dass der Hund zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Meldung „Krampfanfallsfrei“ ist.
  5. Zuchtstätten mit einer Melderate von mindestens 1/3 der Welpen pro Wurf werden auf der Homepage des SSV positiv kenntlich gemacht. Bei Vorliegen einer hohen Transparenz in einer Zuchtstätte (Lebend- u. Todmeldungen sowie eine hohe Röntgenrate), können zudem Ausnahmegenehmigungen z.B. einmalige Wurfwiederholungen auch in anderen Fällen als in § 8 Abs. 5 Nr. 4 c) der SSV-Ausführungsbestimmungen zur Zuchtplanung gemäß § 12 der Zuchtordnung erhalten, wenn die Werte des zu wiederholenden Wurfes dem nicht entgegenstehen.
  6. Hündinnen mit Nachkommen, die das Alter von 18 Monaten erreicht haben, dürfen solange nicht mehr zur Zucht verwendet werden, bis für mind. 1/3 dieser Nachkommen pro Wurf eine Lebendmeldung, die nicht älter als 12 Monate ist, mit dem Zusatzvermerk „Krampfanfallsfrei“ oder eine Todmeldung vorliegt (bei Würfen mit bis zu 3 Welpen also mindesten 1 Welpe, bei bis zu 6 Welpen mindestens 2, bei bis zu 9 Welpen mindestens 3, bei bis zu 12 Welpen mindestens 4 Welpen des jeweiligen Wurfes.

Formulare

  • zur Blutentnahme für das Projekt:
(Die Kosten hierfür werden bei Vorlage einer Rechnung erstattet)

->Formular zur Blutentnahme

  • Lebend- / Todmeldung

(Unterschrift und Datum vom Tierarzt + Unterschrift Besitzer

oder

Unterschrift und Datum vom Zuchtwart oder SSV-Richter + Unterschrift Besitzer)

Lebendmeldung

Todmeldung eines Hundes durch SSV-Mitglieder

Todmeldung eines Hundes durch Nicht-SSV-Mitglieder

Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Züchtern und Besitzern von an Epilepsie erkrankten Großen Schweizer Sennenhunden, die in der Vergangenheit transparent und kooperationsbereit waren.

Solange wir über keine Erkenntnisse zum Erbgang verfügen, bringt uns nur ein offener Umgang mit der Epilepsie weiter. Ohne Transparenz geht nichts. Ein großes Kompliment an diejenigen, die ihre erkrankten Hunde gemeldet haben! Ich bitte um Akzeptanz – und nicht Verurteilung – der betroffenen Züchter durch die anderen GS-Besitzer und -Züchter. Wir sollten miteinander reden und nicht übereinander reden.

Die Epilepsie steckt in jeder unserer Linien! Gute Epilepsie-Werte bedeuten nicht, dass eine Linie epi-frei ist. Es bedeutet lediglich, dass aufgrund der in dogbase eingepflegten Informationen die Wahrscheinlichkeit gering zu sein scheint. Morgen bereits kann auch eine noch so sorgfältig ausgewählte Verpaarung schlechter aussehen. Das kann jeden Züchter treffen.

Ich wünsche mir, dass mehr Züchter als bisher Epileptiker aus ihrer Zucht melden. Denn – stellen Sie sich bitte folgendes vor: Sie machen mit gutem Gewissen eine Verpaarung und erfahren anschließend, dass die Epilepsie-Belastung erheblich höher war als gedacht, nur weil jemand einen GS nicht gemeldet hat, der Krampfanfälle zeigt.

Mein Appell an alle Besitzer und Züchter von erkrankten Großen Schweizern:

– Melden Sie bitte jeden Fall von neurologischen Auffälligkeiten!

– Geben Sie bitte so früh wie möglich Bescheid, am besten schon nach dem ersten Krampfanfall!

Hildegard Urankar