Tierschutzbeauftragter des SSV
Die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten sind in der Satzung des SSV verankert, insbesondere in der Zuchtordnung § 31. Er hat die tierschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Haltungs- und Aufzuchtbedingungen zu überwachen. Hinweise von Dritten auf einen Verstoß gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen hat er umgehend nachzugehen.
Des Weiteren hat er die Entscheidungen der Gremien des SSV auf Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht zu überprüfen und ggf. Einspruch zu erheben.
Vertreter Tierschutzbeauftragte des SSV
Cornelia Hug