Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e. V. (SSV)
Allein zuchtbuchführender Verein für alle vier Sennenhund-Rassen in Deutschland

Tierschutzbeauftragter des SSV

Die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten sind in der Satzung des SSV verankert, insbesondere in der Zuchtordnung § 31. Er hat die tierschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Haltungs- und Aufzuchtbedingungen zu überwachen. Hinweise von Dritten auf einen Verstoß gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen hat er umgehend nachzugehen.

 

Des Weiteren hat er die Entscheidungen der Gremien des SSV auf Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht zu überprüfen und ggf. Einspruch zu erheben.

Tierschutzbeauftragte

Dr. Carmen Klein

Email: tierschutz@ssv-ev.de

 

Vertreter Tierschutzbeauftragte des SSV

Cornelia Hug